Wenn Sie eine medizinisch nicht indizierte, ästhetische Operation planen, dann informieren wir Sie im Beratungsgespräch und im OP Vorgespräch gründlich über die Risiken und möglichen Komplikationen. Es ist unsere höchste Priorität, Ihnen ein Höchstmaß an Sicherheit vor, während und nach der Operation zu gewährleisten. Dennoch sind Sie gut beraten, sich mit der Möglichkeit einer Versicherung der potentiell anfallenden Folgekosten rechtzeitig auseinanderzusetzen und ggf. eine selbige vor der Operation abzuschließen.
Sie finden dazu Anbieter im Internet. Wir möchten exemplarisch zwei Anbieter aufführen, um Ihnen einen Einblick (Stand Juli 2015) zu bieten. Bitte haben Sie Verständnis, dass sich die Versicherungsbedingungen jederzeit ändern können, wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit haben und auch keine Haftung für diese Übersicht übernehmen können.
Seit dem am 01.04.2007 in Kraft getretenen Gesundheitsreformgesetz müssen die Krankenkassen nicht mehr in vollem Umfang für die Kosten der medizinischen Behandlungen von Komplikationen nach ästhetischen Operationen aufgekommen.
Nach § 52 Abs. 2 SGB V gilt:
“Haben sich Versicherte eine Krankheit durch eine medizinisch nicht indizierte ästhetische Operation (...) zugezogen, hat die Krankenkasse die Versicherten in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen und das Krankengeld für die Dauer dieser Behandlung ganz oder teilweise zu versagen oder zurückzufordern.”
Wie hoch die Kostenbeteiligung in “angemessener” Höhe im Einzelfall tatsächlich ist, wird nicht ausdrücklich gesagt, aber es ist davon auszugehen, dass sie sich nach der Höhe des Einkommens der betreffenden Person richtet. Wir empfehlen ihnen, sich vor einer geplanten OP mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen und genau zu erfragen, welche Kosten im Falle einer Komplikation (z.B. Nachblutung, Wundinfektion, Embolie, Thrombose, Vernarbungen) entstehen können. Da so für den Fall von nach einer nicht medizinisch indizierten, sog. Schönheitsoperation auftretenden Komplikationen ein erhebliches finanzielles Risiko für die Patienten entstehen kann, kamen nach Inkrafttreten der oben beschriebenen Leistungsbeschränkungen der Krankenkassen die sogenannten Folgekostenversicherungen auf den Markt. Folgekostenversicherungen sollen das finanzielle Risiko durch eventuell auftretende ärztlich zu behandelnde Komplikationen nach einer Schönheitsoperation für den Patienten absichern.
Wir können in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeit eines Versicherungsschutzes pauschal hinweisen, wobei wir unter Berücksichtigung der ärztlichen Berufsordnung keinen konkreten Versicherer benennen dürfen.
Die Versicherungsbeiträge beginnen mit ca. 80 EUR Jahresbeitrag. (Stand 2015) Es gibt aber wesentliche Unterschiede der beiden Versicherungen hinsichtlich der Leistungen und Konditionen. Bitte informieren Sie sich bei den Versicherungen direkt zum Leistungsumfang.
Wir haben uns bemüht, Ihnen einen Einblick in dieses wichtige Thema zu geben. Die Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir keine Gewähr übernehmen.